Deutsches Wahlkampftheater – Sechs Gegenthesen und eine Frage zur Migrationsdebatte

Von einer Belastungsgrenze im globalen Maßstab ist Deutschland weit entfernt!

110 Millionen Geflüchtete zählt der UNHCR im Sommer 2023. 70% sind Frauen und Kinder. Doch zwischen Flüchtlingsgipfeln und Weltflüchtlingstag im Frühjahr 2023 versinkt das Recht Flüchtender auf Schutz mit Hunderten von ihnen im Mittelmeer. Gleichzeitig versteckt Deutschland hinter mehr als 2 Millionen bereits Aufgenommenen, dass es als ‚Globalisierungsgewinner‘ – angesichts seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und seiner Mitverantwortung für viele Fluchtursachen – von einer Belastungsgrenze im globalen Maßstab (Platz 94) weit entfernt ist.

Die ‚Push-Backs‘ an den EU-Außengrenzen sind die ‚Drecksarbeit‘ der Dublin-Strategie!

Denn von der Verlagerung des ‚Migrationsdrucks‘ an die Ränder der Europäischen Union profitieren die EU-Staaten im Nordwesten Europas, die keine eigene EU-Außengrenze haben und an deren Interessen letztlich alle Versuche gescheitert sind, eine stabile, dauerhafte und menschengerechte europäische Flüchtlingspolitik zu gestalten und die Länder an den Außengrenzen zu entlasten.

Die Bilder junger ‚Schwarzafrikaner‘ auf Lampedusa zeigen nur einen kleinen Teil der Wahrheit!

Denn dort Gelandete aus afrikanischen Krisenländern kommen kaum in Deutschland an. Die überwiegende Mehrheit der Asylgesuche bis einschließlich August 2023 kommen aus Syrien, Afghanistan, der Türkei, Iran und Irak. Diese Menschen haben meist bereits Angehörige in Deutschland.

Kommunen sind nicht wegen steigender Flüchtlingszahlen überlastet!

Denn die Kapazitäten zur Unterbringung von Geflüchteten wurden schon massiv abgebaut, bevor in großer Zahl ukrainische Kriegsflüchtlinge untergebracht werden mussten. Städte und Gemeinden müssen zudem Hundertausende seit Jahren unterbringen, denn 

Das Ausländerrecht behindert die Integration systematisch, im Osten Deutschlands misslingt sie doppelt so häufig wie im Westen!

und belässt Hunderttausende vermeintlich Ausreisepflichtige, die man aus unterschiedlichsten Gründen nicht ausweisen kann, jahrelang in der Versorgungsabhängigkeit der Kommunen. Menschen aus Afghanistan und Afrika wird ein dauerhaftes Bleiberecht auch bei längerem Aufenthalt am häufigsten vorenthalten.

Ausgebildete anwerben und Ausbildungswillige abschieben ist NEOKOLONIALISMUS!

Obwohl die Ziele für die weltweite Anwerbung von Fachkräften nicht erreicht werden, droht tausenden Ausbildungswilligen die Abschiebung oder sie bleiben aus Bildungsförderungsprogrammen ausgeschlossen. Durch Angeworbene eingesparte Ausbildungskosten in Milliardenhöhe könnten Bildungsprogramme in Deutschland und Investitionen in den Entsendeländern finanzieren.

Warum sollten Entwicklungsländer FACHKRÄFTE ausreisen lassen und ARME zurücknehmen, für die sie keine Arbeit haben und die sie nicht ernähren können?

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Seit mehr als 10 Jahren muss der UNHCR, das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen, alljährlich eine neue Rekordzahl melden, so auch in diesem Jahr am Weltflüchtlingstag 2023: 108,4 Millionen Geflüchtete, Vertriebene und Schutzbedürftige sind zu beklagen; die Ursachen liegen seit Langem auf der Hand und werden jedes Jahr aufs Neue aufgezählt: Kriege, Verfolgung, Unterdrückung, Landraub, Klimawandel, Verlust der Lebensgrundlagen – eine bittere Bilanz in einer Welt der Nationen, in einer Welt der Globalisierung. [1]

Haben wir in Deutschland wirklich die Belastungsgrenze erreicht?

Diesen Eindruck vermitteln im Spätsommer 2023 täglich Medienberichte über steigende Flüchtlingszahlen an den Südküsten Europas und Bilder aus deutschen Städten und Gemeinden, deren Aufnahmekapazitäten erschöpft seien. Tatsächlich haben wir seit 2014 mehr Geflüchtete aufgenommen als die meisten anderen Länder – in absoluten Zahlen! Deutschland ist, allerdings weit hinter der Türkei, dem Iran und Kolumbien, unter den Top 5 weltweit, aber das auch nur, wenn man die große Mehrheit der Flüchtenden, die das eigene Land gar nicht verlassen können oder wollen, nicht mitzählt. Berücksichtigt man ALLE weltweit Geflüchteten, dann ist Deutschland mit seinen 2,3 Millionen UNHCR-registrierten Flüchtlingen auf Platz 14, aber immer noch vor allen anderen EU- und Industrieländern. 

Deutschland spricht indes von 3,3 Millionen Geflüchteten[2], zählt dabei aber alle diejenigen mit, die zwar ausreisepflichtig, geduldet oder ohne Aufenthaltsstatus sind, aber nicht zwingend nach Deutschland geflohen. Zu dieser Gruppe gehören beispielsweise Roma aus Serbien ebenso wie Arbeitsmigranten aus Albanien, Studenten aus Indien, die nach dem Studium keinen Job gefunden haben, oder in Deutschland geborene Kinder von Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis.

Doch die Zahlen sagen ohnehin nichts über die Aufnahmefähigkeit aus, denn größere Länder können natürlich mehr Menschen aufnehmen als kleine. Zählt man also die Aufgenommenen im Verhältnis zur Einwohnerzahl eines Landes, wird erst deutlich, wie groß der Anteil der Geflüchteten und damit die sichtbare Belastung wirklich ist. Stellen wir uns vor, wir säßen in einem Theater mit 1.000 Sitzplätzen, 20 Reihen á 50, dann wird bei uns gerade gut die Hälfte der letzten Reihe von 28 Geflüchteten besetzt. Selbst wenn man alle von Deutschland als ‚Flüchtlinge‘ Klassifizierten mitzählt, würde die letzte Reihe nicht gefüllt. Im UNHCR-Ranking belegt Deutschland bei der Zahl der Flüchtlinge pro tausend Einwohner weltweit Platz 47 und liegt damit selbst hinter EU-Ländern wie Lettland, Zypern, Tschechien, Österreich oder Schweden.

Wer kann sich eigentlich Flüchtlinge leisten?

Jeder Platz im „Deutschen Theatersaal“ hat rechnerisch eine Wirtschaftskraft (BIP 2021 pro Einwohner) von etwa 50.000€, während in der Türkei, wo 45 von 1000 Einwohnern geflüchtet sind, die Wirtschaftsleistung nur etwa 9.000€ pro Kopf erreicht. Trauriger Spitzenreiter in dieser Rangliste, in der Deutschland Platz 94 belegt, ist der Süd-Sudan, wo für jede Million US-Dollar Wirtschaftsleistung 445 Geflüchtete versorgt werden müssen. In Deutschland ist es ein Einziger, in den Niederlanden, Frankreich, Großbritannien und den USA nicht einmal das.

Angesichts der Dramatik der Flüchtlingslage weltweit und seiner stark von Globalisierung und Exporten abhängigen Wirtschaft ist Deutschland damit im globalen Maßstab von einer Belastungsgrenze durch Fluchtzuwanderung sehr weit entfernt, von einer Verpflichtung zur Aufnahme nicht zu reden, denn Deutschland hat als einer der Hauptprofiteure der Globalisierung zu Lasten des globalen Südens und der Entwicklungsländer zumindest indirekt zu vielen der Fluchtursachen maßgeblich beigetragen. Allenfalls unter den gleichgesinnten westlichen Industriestaaten kann Deutschland als „Einäugiger unter den Blinden“ einen Vorreiterstatus für sich beanspruchen.

Wie geht es den Menschen, die bereits hier sind? Und was macht die Politik daraus?

Er war wohl wenigstens ehrlich, der Horst Seehofer, erster Heimatminister der Republik, als sein schräger, aber echt wirkender Humor im Sommer 2018 für Empörung sorgte. Damals hatte er sich in der Bundespressekonferenz spitzbübisch über 69 Abschiebungen nach Afghanistan an seinem 69.Geburtstag gefreut. 

Auch im Juni 2019 schien seine später schelmisch relativierte Aussage, man müsse die Gesetze nur „kompliziert machen“, um sie durchzubringen, durchaus authentisch. Man war dabei, das x-te Migrationspaket zu verabschieden, dessen Kernstück, das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, versprach, was in zahllosen Gesetzesinitiativen der vergangenen 30 Jahre schon nicht funktioniert hatte, nämlich mehr Menschen ohne ein Bleiberecht zum Verlassen des Landes zu bewegen.

Doch warum sollten Entwicklungsländer mit horrenden Armutsquoten Menschen zurücknehmen, für die sie keine Arbeit haben und die sie nicht ernähren können?

Die selbsternannte „Fortschrittskoalition“ wollte Migration humaner gestalten, aber der zuständigen Ministerin fällt zum deutschen Flüchtlingsgipfel im Mai 2023 nicht mehr ein, als Seehofers verfehlte Strategie des Abschreckens, Abschottens und Abschiebens in anderen Worten (effizientere Verfahren – stärkere Grenzkontrolle – konsequente Rückführung[3]) zu wiederholen. Es ist ein erschreckender Ausdruck von Realitätsverweigerung, der sich in der Folge des EU-Rates der Innenminister am 8.Juni in Luxemburg fortsetzt. Denn dort ist der im hessischen Landtagswahlkampf befindlichen Innenministerin Nancy Faeser zwar diplomatisch gelungen, wovon ihr Vorgänger Horst Seehofer nicht zu träumen gewagt hatte. Die beschlossene Verlegung der Asylverfahren an die EU-Außengrenzen verkauft Faeser jedoch anders als Seehofer mit einem Narrativ, als habe sie im Kampf für die Menschenrechte das Schlimmste verhindern können.

Dabei war das ‚neue‘ EU-Verfahren schon angesichts der Reaktionen aus einigen Mitgliedsstaaten am Tag seiner Verkündung nicht mehr das Papier wert, auf dem es gedruckt stand, und würde ohnehin – sollte es den Weg durch die EU-Instanzen überstehen – frühestens 2024 umsetzbar sein und nur dann funktionieren, wenn sich die Flüchtenden brav an den Grenzübergängen anstellen, sich in Berechtigte und Unberechtigte aufteilen und wieder zurückschieben lassen. 

Die „neue solidarische Migrationspolitik“ ist ein politischer Offenbarungseid, ein Beschäftigungsprogramm für Schleuser und Wasser auf die Mühlen der AFD, die – auch im Spätsommer 2023 – von einem Umfragehoch zum nächsten schreitet, ohne selbst Wesentliches dazu beitragen zu müssen, denn das erledigen die selbsternannt christlichen Parteien für sie, die in geradezu blasphemischer Scheinheiligkeit auch vor den diesjährigen Landtagswahlen in Bayern und Hessen in unschöner 40-jähriger Tradition mit dem Thema ‚Zuwanderung’ einen menschenfeindlichen Wahlkampf führen.

Doch auch die selbst wahlkämpfende sozialdemokratische Bundesinnenministerin demonstriert derweil im September zwischen den Fernsehbildern der endlosen Warteschlangen dunkelhäutiger Menschen auf der überforderten italienischen Miniinsel Lampedusa, worum es bei der „neuen europäischen Solidarität“ wirklich geht. Sie verkündet einen ‚Aufnahmestopp‘ für Flüchtlinge aus Italien[4], obwohl sie vom ihr unterstehenden Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weiß, dass die gestiegene Zahl der Asylanträge 2023 nur zu einem sehr geringen Teil von Menschen aus Afrika gestellt werden.

Der Großteil der Asylsuchenden ist nach wie vor aus Syrien, Afghanistan, der Türkei (!), Iran und Irak sowie seit 2022 auch aus der Russischen Föderation, viele der Ersteren sind gar nicht neu eingereist oder haben familiäre Bindungen in Deutschland, wie jene der Millionen obdachlosen Opfer des verheerenden Erdbebens in der Türkei, die den Migrationsdruck unter den im Unglücksgebiet lebenden Flüchtlingen noch einmal extrem verstärkt haben. 

Gleichwohl bleiben der großen Mehrheit von ihnen legale Zugangswege in die europäische Union verschlossen, denn die medienwirksam versprochenen ‚Erdbebenvisa‘ galten nur für türkische Staatsangehörige, deren Verwandte in Deutschland eine Verpflichtungserklärung abgeben konnten. Deren Visa sind inzwischen wieder abgelaufen und Menschen müssten in die nach wie vor extrem unterversorgten Erdbebengebiete zurückkehren. Wieviele der (bis Ende August 2023) knapp 30.000 Asylanträge von Menschen aus der Türkei von ‚Erdbebenopfern‘ gestellt wurden, ist nicht bekannt. Lediglich 4.000 der knapp 17.000 ausgestellten ‚Erdbeben-Visa‘ wurden für den Familiennachzug syrischer Asylberechtigter ausgegeben. Das Verfahren wurde im August eingestellt.[5]

Die Bundesregierung folgt der Strategie, die schon der „Dublin-Regelung“ seit den neunziger Jahren zugrunde liegt. Denn von der Verlagerung des ‚Migrationsdrucks‘ an die Ränder der Europäischen Union profitieren die EU-Staaten im Nordwesten Europas, die keine eigene EU-Außengrenze haben und an deren Interessen letztlich alle Versuche gescheitert sind, eine stabile, dauerhafte und menschengerechte europäische Flüchtlingspolitik zu gestalten und die Länder an den Außengrenzen zu entlasten.

Der innenpolitische Teil dieser Strategie des Abschottens an den Außengrenzen, das hat Horst Seehofer wie kein Zweiter deutlich gemacht, besteht darin, Zugewanderte ohne Asylberechtigung möglichst loszuwerden und denen, die man nicht loswerden kann, das Leben so schwer wie möglich zu machen, um Nachahmer abzuschrecken. Dass man damit die Integration Vieler und selbst derer erschwert hat, die eine gute Bleibeperspektive haben und zur Linderung des ‚Fachkräftemangels‘ beitragen könnten, wenn man sie denn ließe, ist die tragische Konsequenz einer verfehlten Politik.

Integration und Ausgrenzung

Gelingende Integration hängt von vielen Faktoren ab, die Möglichkeit zur Integration wird jedoch vor allem durch das Aufenthaltsrecht geregelt, das in seinen Abstufungen gleichzeitig elementare Grundrechte sowie Zugänge zu Arbeits- und Wohnungsmärkten, Bildungsangeboten und integrationsfördernden Maßnahmen beschränkt. Der Aufenthaltsstatus bestimmt somit nicht nur maßgeblich die Abhängigkeit von Sozialleistungen zu Lasten der kommunalen Haushalte, sondern kann als Spiegelbild der Integrationsbereitschaft des Aufnahmelandes Deutschland insgesamt angesehen werden.[6]

Insofern sollte eine sich als integrativ verstehende Einwanderungsgesellschaft daran gemessen werden, in welchem Maße es ihr gelingt, unsicheren Aufenthaltsstatus zu minimieren und unbefristetes Bleiberecht zu erhöhen, je länger die Zugewanderten im Land leben. Dies muss erst recht dann gelten, wenn eine kontinuierlich hohe Nettozuwanderung für den Arbeitskräftebedarf ohnehin für nötig gehalten wird.

Vor dem Hintergrund des normativen Spannungsverhältnisses deutscher Integrationspolitik, welche das Recht zur Integration vom Aufenthaltsstatus abhängig macht, während umgekehrt ein gesichertes Bleiberecht nur bei nachgewiesenen Integrationsleistungen gewährt wird, stellen sich daher folgende Fragen: 

Wie ist die Zugehörigkeit zu verschiedenen Statusgruppen des Aufenthaltsrechts verteilt? 

Gibt es Unterschiede bezüglich der Herkunftsländer oder der aufnehmenden Bundesländer?

Um diese Fragen zu beantworten, werden die Daten der Ausländerstatistik herangezogen, die vom Bundesamt für Statistik (destatis) jährlich zum Stichtag 31.12. aus dem Ausländerzentralregister erhoben werden.[7]

Im Fokus der statistischen Überprüfung der Fragen stehen Staatsangehörige aus Drittstaaten (außerhalb der Europäischen Union), die gemäß der Registrierung im AZR verschiedenen Statusgruppen mit einem unbefristeten, einem befristeten oder ohne einen Aufenthaltstitel zugeordnet sind.[8]

Prekärer Aufenthalt

Ende 2022 leben in Deutschland fast 2 Millionen Menschen in einem prekären Aufenthaltsstatus, der mit zum Teil erheblichen Einschränkungen ihrer Grund- und Bürgerrechte einhergeht. Im Vergleich zu 2016 entspricht dies einem Anstieg um 40%. Seit 2010 hat sich die Zahl sogar versechsfacht.

Doch ist dies nicht das Ergebnis der nun wieder ansteigenden Asylbewerberzahlen, denn die Zahl derer mit einer Aufenthaltsgestattung, die anzeigt, dass sie sich in einem laufenden Asylverfahren befinden, hat sich seit 2016 halbiert und liegt Ende 2022 etwa auf dem Stand vor den beiden Coronajahren. Da sich zum Jahresende jedoch 27% mehr Menschen im Asylverfahren befinden als im Jahresverlauf Asylanträge gestellt haben, zeigt sich schon statistisch, dass ein beträchtlicher Teil der Asylverfahren noch immer wesentlich länger dauert als ein Jahr.

Das katastrophale Ausmaß der Überlastung der Ausländerbehörden in Kreisen und Städten drückt sich tatsächlich in der Zahl derer aus, die nicht ausreisepflichtig sind, sondern einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt haben, aber aufgrund der umfangreichen gesetzlichen Prüfverfahren oft viele Monate auf eine Entscheidung warten und sich mit ‚Ersatzpapieren‘ durchschlagen müssen.  Diese sogenannten Fiktionsbescheinigungen, bei denen vielen Arbeitgebern, Vermietern und selbst Behörden nicht bekannt ist, dass es sich um Ausweisersatzpapiere handelt, müssen oft selbst mehrmals verlängert werden und führen so zu Lasten der Antragstellenden zu erheblichen Verzögerungen und Benachteiligungen auf den Wohnungs- und Arbeitsmärkten sowie bei Verwaltungsverfahren. Die Anzahl der offenen Anträge auf einen Aufenthaltstitel hat sich seit 2016 mehr als verdreifacht und ist selbst binnen Jahresfrist 2022 um knapp 50% angewachsen.

Die Zahl der Ausreisepflichtigen, also jener mit einer Duldung (Aussetzung der Abschiebung), stieg seit 2016 um 60% auf eine Viertelmillion. Selbst nach der Übernahme der Ampelkoalition, die sich eine Wende zu einem „Chancenaufenthaltsrecht“ auf die Fahnen geschrieben hatte, erhöhte sich die Anzahl der Geduldeten innerhalb von 12 Monaten nochmals um 3% statt wie versprochen zu sinken. Sie machen einen erheblichen Teil des Arbeitsaufwands der Ausländerämter aus, da die Duldungen oft nur wenige Monate gelten, und tragen damit – in einem verwaltungsinternen Aufgabenstau – auch zur erheblichen Verlängerung der Wartezeiten anderer Statusgruppen bei, zum Beispiel der Gruppe der ersehnten Fachkräfte, die dem Ruf Make It in Germany gefolgt sind.

Schließlich gibt es eine vierte Gruppe unter jenen in  Aufenthaltsprekarität. Es handelt sich um Menschen, die keinen Antrag stellen oder ‚abgetaucht‘ sind, gänzlich ohne jeden Status bleiben und damit auf wesentliche Rechte und eine Grundsicherung verzichten. Diese Gruppe ist seit 2016 um die Hälfte größer geworden. Dieser Anstieg dürfte aber trotz statistischer Fehler ebenso wie der Zuwachs bei den Antragstellern auch mit der Belastung der Behörden durch Flüchtlinge aus der Ukraine zusammenhängen, die im Gegensatz zu anderen Drittstaatlern kein Asylverfahren durchlaufen müssen, doch machen ukrainische Staatsangehörige nur knapp ein Viertel der Betroffenen aus. Die Zahl der Antragsverfahren (also der Menschen, die bereits eine Aussicht auf eine Aufenthaltserlaubnis haben) hatte sich bereits vor dem Krieg in der Ukraine gegenüber 2016 mehr als verdoppelt.

Zusammengefasst ist die Zahl derer, die von Städten und Gemeinden untergebracht und versorgt werden müssen, schon lange vor dem Ukrainekrieg selbst bei sinkenden Asylbewerberzahlen kontinuierlich angestiegen.

Die finanziellen Belastungen der Kommunen sind also nicht etwa durch kurzfristig mehr Flüchtende aus anderen Ländern als der Ukraine verursacht, sondern resultieren – da ukrainische Geflüchtete ja mehrheitlich Grundsicherungsleistungen der Jobcenter erhalten – aus der systematischen Überforderung des Systems der rechtlichen Integration durch komplizierte Gesetze und Verwaltungsverfahren sowie dem sturen Festhalten an verfehlten Abschreckungs- und Rückführungsstrategien, was zu viele langjährig in Deutschland ansässige Zugewanderte in prekären Aufenthaltsszenarien festhält und das Recht auf Teilhabe mit dem Ziel einer eigenverantwortlichen Integration in vielen Fällen verhindert.

Weniger Ausländer und weniger Integrationschancen im Osten

Die Analyse der Ausländerstatistik belegt, dass Drittstaatsangehörige in der Gesamtbevölkerung der Bundesländer sehr ungleich verteilt sind. Im Osten fällt der Anteil mit 2,5-3,1% deutlich kleiner aus als in Ländern der alten Bundesrepublik, während gleichzeitig deutlich weniger Zugewanderte aus Drittstaaten zumindest über einen befristeten Aufenthaltstitel verfügen. Die niedrige Bevölkerungsquote in den östlichen Flächenländern führt bei gleicher Gesetzesgrundlage des Aufenthaltsrechts und Zuständigkeit der kommunalen Ausländerbehörden nicht etwa zur schnelleren Bearbeitung von Anträgen oder auch Rückführungen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Angehörige von Staaten außerhalb der EU in einem unsicheren Aufenthaltsstatus verharren, liegt im Osten bis zu dreimal höher.

Geringe Aufstiegsmobilität

Aus den Gesamtzahlen aller Drittstaatler[9] im Ausländerzentralregister lässt sich eine nennenswerte aufenthaltsrechtliche Aufstiegsmobilität nicht ableiten, denn die Betrachtung der Statusgruppen im Zeitverlauf zeigt, dass sich langfristig die Zahl derer mit unbefristeter Niederlassungserlaubnis seit mehr als 20 Jahren absolut nur marginal erhöht hat (von 2,3 Mio 2000 auf 2,6 Mio Ende 2022). Der Anteil dieser aufenthaltsrechtlich als voll integriert geltenden Drittstaatler ist aber seit 2010 von über 50% auf knapp ein Drittel kontinuierlich gesunken, während der Anteil jener mit unsicherem Aufenthalt sich seit 2016 nur vorübergehend und unwesentlich verringert hat (bei einem deutlichen Anstieg in den absoluten Zahlen, wie oben ausgeführt). 

Auch der Anteil der Einbürgerungen kann diesen eklatanten Mangel an aufenthaltsrechtlicher Integration nicht ausgleichen, wie der schmale Streifen am unteren Rand der Grafik zeigt. Die 68.510 Einbürgerungen von Drittstaatlern im Jahr 2021 erreichten erst durch zahlreiche Einbürgerungen von Asylberechtigten aus Syrien wieder das Niveau des Jahres 2000, nachdem die Zahl zwei Jahrzehnte lang teils mehr als ein Drittel niedriger gelegen hatte. Dennoch steigt deren Anteil auf kaum mehr als 1%.

Das Ausländerrecht und dessen Anwendung verlängern die Prekarität und erschweren die Integration

Die Zugewanderten aus allen Drittstaaten halten sich durchschnittlich gut 13 Jahre lang in Deutschland auf, allerdings nur ein knappes Drittel dieser Menschen verfügt über einen nachhaltig sicheren Aufenthaltsstatus. Deutschland hat sich damit in der Ära Merkel faktisch weit davon entfernt, ein nachhaltig integratives Einwanderungsland zu sein, wenn man bedenkt, dass der Anteil 2010 noch über 50% gelegen hatte und es sicher keine überzogene Erwartung ist, nach 10 Jahren Aufenthalt die Hälfte der Zugewanderten zumindest rechtssicher integriert zu haben.

Doch die nachhaltige Integration Zugewanderter aus afrikanischen Staaten und den im vergangenen Jahrzehnt wichtigsten Fluchtstaaten ist selbst daran gemessen weit unterdurchschnittlich. Staatsangehörige einzelner Länder scheinen dabei besonders schlechte Chancen auf eine Niederlassungserlaubnis zu haben: Nur 6,4% der Afghaninnen und Afghanen verfügen Ende 2022 über einen dauerhaft gesicherten Aufenthalt. Sie sind damit weniger rechtssicher integriert als syrische oder ukrainische Menschen, obwohl sie sich im Durchschnitt länger in Deutschland aufhalten.

Richtet man die Aufmerksamkeit auf Bürgerinnen und Bürger aus Drittstaaten ohne einen Aufenthaltstitel, also gewissermaßen ans untere Ende der Statusskala, zeigt sich, dass nahezu ein Viertel aller Personen aus Drittstaaten nicht über einen Status verfügen, der ihnen Grundrechte und Teilhabe zumindest befristet sichert, obwohl sich die Gesamtheit dieser Gruppe im Durchschnitt bereits über 13 Jahre in Deutschland aufhält. Bei Staatsangehörigen aus afrikanischen Staaten, Irak und Afghanistan ist der unsichere Aufenthaltsstatus bei mehr als einem Drittel und damit besonders häufig anzutreffen, obwohl die durchschnittliche Aufenthaltsdauer länger ist als bei Menschen aus Syrien oder der Ukraine.

Dieses Bild wird auch sichtbar, wenn innerhalb der Statusgruppe C nur die eher ‚statischen‘ Teilgruppen fokussiert werden, innerhalb derer kaum ein Wechselzyklus durch abgeschlossene Antragsverfahren auftritt. Aus Afrika und dem Irak ist fast jeder Fünfte von dieser extremen und gleichzeitig verfestigten Aufenthaltsprekarität betroffen. Doch auch Menschen aus Afghanistan sind mit 15% überdurchschnittlich häufig in dieser Lage, während der hohe ukrainische Anteil von 14% überwiegend durch nicht vollständig angemeldete oder nicht abgemeldete Personen im ersten Kriegsjahr zustande gekommen sein kann.

Zusammengefasst belegen die niedrigen Raten nachhaltig rechtssicherer Integration sowie die hohen Anteile prekären Aufenthalts trotz langjähriger Aufenthaltsdauer deutlich, wie sehr die immer wieder neu aufgelegte Strategie der Abschreckung und Rückführung gescheitert ist, weil sie die Integration großer Teile der Zugewanderten trotz jahrelangen Aufenthalts systematisch verhindert, anstatt wenigstens deren Potenzial für die Arbeitskräftenachfrage zu mobilisieren, wenn schon humanitäre Gesichtspunkte keine Berücksichtigung finden. 

Die Menschen aus Afghanistan und dem Irak, deren Flucht in erheblichen Teilen als Folge der gescheiterten „Demokratisierungskriege“ in diesen Ländern gesehen werden muss, sind dabei in beträchtlichem Ausmaß die Leidtragenden in einer oft dauerhaft prekären Lage und geringen Chance auf dauerhafte Integration, obwohl sie mit 25 Jahren im Schnitt 10 Jahre jünger sind als andere Drittstaatler und sogar 15 Jahre jünger als Zugewanderte aus Europa. Das Potenzial für eine arbeitsmarktorientierte Bildungs- und Integrationsoffensive wäre also selbst bei niedrigerem Grundbildungsstand erheblich.

Auch Zugewanderte aus afrikanischen Ländern sind weit überdurchschnittlich von Aufenthaltsprekarität betroffen und genießen – gemessen an der durchschnittlich viel längeren Aufenthaltsdauer – in geringerem Maße ein Daueraufenthaltsrecht. Da die Gesamtgruppe sehr heterogen und daher statistisch unscharf ist, befinden sich unter den Einzelstaaten, deren Angehörige zu hohen Anteilen in extrem prekärem Aufenthaltsstatus und geringer Aussicht auf ein Daueraufenthaltsrecht leben, eine ganze Reihe von Ländern in Sub-Sahara Afrika, wie z.B. Gambia, Guinea und Nigeria. Auch Zugewanderte aus afrikanischen Ländern sind mit 30 Jahren im Durchschnitt wesentlich jünger als Europäer.

Die Überlastung der Behörden ist eher ein Verwaltungschaos

Das Ausmaß der Überlastung der Ausländerbehörden war bereits aus den Gesamtzahlen deutlich ersichtlich. Doch die Unfähigkeit der Behörden, der Bearbeitungsstaus angesichts komplizierter Gesetze in angemessener Zeit Herr zu werden, bedeutet auf Seite der Antragsteller auch Einschränkungen, Wartezeiten und Stress bei den Menschen, deren Lebensumstände maßgeblich von Behördenentscheidungen abhängen. Wer einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt hat, befindet sich bereits im Bearbeitungsstau; wer aber aufgrund einer Duldung mehrmals im Jahr bei der Ausländerbehörde vorsprechen muss, bindet dort Kapazitäten, die bei der Bearbeitung von Aufenthaltstiteln fehlen. Daher richtet sich der Blick des dritten Statusindikators auf die Anteile dieser beiden Teilgruppen.

Mehr als 10% aller Drittstaatler befindet sich in einem mehr oder weniger kontinuierlich schwebenden Verfahren der Ausländerbehörden, bei Staatsangehörigen aus afrikanischen Staaten oder dem Irak ist es sogar fast jeder Fünfte.

Diejenigen unter ihnen mit Duldungsstatus müssen von den Kommunen auch dann noch untergebracht und versorgt werden, wenn sie bereits seit vielen Jahren in Deutschland leben.

Bezogen auf die Belastung der Kommunen lässt sich daher resümieren, dass keineswegs der kurzfristige Anstieg der Flüchtlingszahlen deren personelle und finanzielle Kapazitäten sprengt, sondern

1. die kurzfristig hohe Zahl der Zugewanderten aus der Ukraine, die allerdings finanziell im Wesentlichen das System der Grundsicherung (Bürgergeld) betrifft, die Kommunen also nur indirekt über die Kosten der Unterkunft belastet. 

2. In finanzieller Hinsicht ist der Zuwachs derer ohne Chance auf Integration trotz langjährigem Aufenthalt ein Kostenfaktor für die Kommunen, da sie deren Unterbringung und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbringen müssen. 

3. Systemisch problematisch und damit personell und strukturell belastend sind allerdings hauptsächlich die aufenthaltsrechtlichen Dokumentations- und Entscheidungsprozesse der „komplizierten Gesetze“ (sic!), die noch dazu häufig Ermessensentscheidungen der Behörden beinhalten, was wiederum rechtssicher begründet werden muss.

Tatsächlich haben die „komplizierten Gesetze“, deren (nicht erst von Seehofer) beabsichtigte Abschreckungswirkung nie eingetreten ist und – das wissen alle, die sich ernsthaft fachlich mit dem Thema befassen – auch nicht eintreten wird, erheblich zum drohenden Kollaps der Ausländerbehörden beigetragen, welche die bürokratische Hauptlast des bundesgesetzlichen Ausländerrechts vor Ort tragen müssen. Selbst ausgebildete und erfahrene Verwaltungsfachkräfte der Kommunen benötigen eine mehrmonatige Einarbeitungszeit um im rechtlichen Dickicht des Ausländer-, Aufenthalts- und Asylrechts arbeitsfähig zu werden, vorausgesetzt jemand lässt sich überhaupt in die ungeliebten ‚Ausländerämter‘ versetzen.

Die bittere Bilanz

Die Analyse der UNHCR-Daten belegt, dass Deutschland im globalen Kontext von einer Grenze der Belastbarkeit weit entfernt ist und nur gegenüber seinen westlichen Partnern eine Vorreiterrolle auf niedrigem Niveau einnimmt.

Sozio-ökonomische Problemlagen, die auch in Deutschland unübersehbar sind, sollen damit nicht in Abrede stehen, doch sind sie eine Frage der Verteilungsgerechtigkeit und nicht den Geflüchteten anzulasten. 

Die Analyse der Ausländerstatistik bestärkt die Rückschlüsse aus zahlreichen Fallstudien und Beratungskontexten[10], dass komplexe und restriktive ausländerrechtliche Regelungen zu einer steigenden Belastung kommunaler Behörden und zu Integrationshemmnissen bereits lange vor dem Ukrainekrieg geführt haben.

Dem dramatischen Anstieg der unter prekären Aufenthaltsbedingungen lebenden Menschen zufolge, hat sich Deutschland in der Ära Merkel faktisch weit davon entfernt, ein nachhaltig integratives Einwanderungsland zu sein.

Die komplizierten, restriktiven Gesetze überlasten nicht nur die kommunale Verwaltung, sondern haben – in Ostdeutschland doppelt so häufig wie im Westen – die Integration langjährig ansässiger Menschen sogar verzögert oder verhindert,

weil man wider besseren Wissens selbst bei jahrelanger Aussetzung der Abschiebung am Dogma einer Rückführung festhält, die weder umsetzbar ist noch abschreckt.

Der prekäre Aufenthalt löst für die Betroffenen multiple Abhängigkeiten von Entscheidungen und dem Zusammenwirken unterschiedlicher Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden aus. Sie sind von großer Unsicherheit und Zukunftsangst betroffen, die auch jene ergreift, die zumindest einen befristeten Aufenthaltstitel besitzen, denn auch sie wissen oft nicht, ob und wie lange sie in Deutschland bleiben dürfen, ob sie arbeiten oder sich bilden dürfen, ob sie Arbeitsstellen antreten können oder gar verlieren, ob sie umziehen dürfen oder eine Wohnung ohne dauerhaften Aufenthaltsnachweis überhaupt finden können. Vor allem wissen viele nicht, ob und wann sie Familienangehörige wiedersehen oder wie sie ihnen helfen können, wenn diese unter noch wesentlich prekäreren Bedingungen leben müssen, auf Fluchtrouten feststecken oder auch im türkischen oder syrischen Erdbebengebiet alles verloren haben. 

Unter den größten Flüchtlingsgruppen der letzten 10 Jahre sind Zugewanderte aus Afghanistan und dem Irak, deren Flucht in erheblichen Teilen als Folge der gescheiterten „Demokratisierungskriege“ in diesen Ländern gesehen werden muss, sowie Staatsangehörige afrikanischer Staaten von prekärem Aufenthalt und geringeren Chancen auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht besonders betroffen, was allein angesichts des wachsenden Arbeitskräftebedarfs als integrationspolitische Katastrophe gelten kann.

Ausgebildete anwerben und Ausbildungswillige abschieben ist NEOKOLONIALISMUS!

Aus dem Ausland und selbst von anderen Kontinenten werden zunehmend Arbeitskräfte angeworben, ohne die Bildungspotenziale der genannten, überwiegend jungen Zuwanderergruppen in Deutschland auch nur in Betracht zu ziehen, geschweige denn offensiv zu fördern.

Deutschland scheut sich nicht, die Bildungsausgaben anderer Staaten in neokolonialer Manier zu nutzen, indem bereits schulisch und beruflich Ausgebildete angeworben werden.

In den letzten drei Jahren hat die Bundesagentur für Arbeit allein im Berufsbereich der Gesundheitsfachkräfte 145.323 Arbeitserlaubnisse für Drittstaatsangehörige zur Beschäftigung in Deutschland ausgestellt[11]. Dies entspricht nach den BA-eigenen Bundesdurchschnittskostensätzen für die Förderung beruflichen Weiterbildung einem Ausbildungsgegenwert, d.h. eingesparten Ausbildungskosten von 4,65 Milliarden Euro bzw. 1,55 Milliarden Euro pro Jahr. Bezieht man alle Berufe ein, kommt man auf 6,9 Milliarden Euro, pro Jahr! Wenn diese nicht den Entsendeländern zurückgezahlt werden, wäre das doch eine prima Grundlage für eine Bildungsoffensive für Zugewanderte.

Fluchtursachen[12]


[1] UNHCR: Global Trends. Forced Displacement in 2022. 14.06.2023

[2] Tagesschau online 08.09.2023

[3] ZEIT online, 11.05.2023

[4] RND RedaktionsNetwerkDeutschland 13.09.2023

[5] Auswärtiges Amt, 21.08.2023

[6] Vgl. dazu u.a. Gundelach, L. (2020). Recht als Integrationshemmnis. In: Jepkens, K., Scholten, L., van Rießen, A. (eds) Integration im Sozialraum. Springer VS, Wiesbaden; Brücker, H. (2022), iab-Forschungsbericht 4/2022, S.20f, Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg. 

[7] Da sie in einer Vollerhebung ALLE in Deutschland gemeldeten Ausländer erfassen, sind sie für eine Untersuchung des Erfolgs der Migrations- und Integrationspolitik besser geeignet als die Asylbewerberzahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Das BAMF erfasst nämlich in der Asylstatistik auch Anträge derer, die gar nicht neu eingereist sind (z.B. Familienangehörige), zählt hingegen weder die Zugewanderten aus der Ukraine noch die Arbeitsmigration.

[8]AZR-Ausländerzentralregister, statistisches Bundesamt (destatis): Ausländerstatistik 12521, Stichtagsbetrachtung jeweils zum 31.12., Stand Mai 2023Da die Daten des Ausländerzentralregisters aus Datenschutzgründen nicht als Einzeldatensätze vorliegen, mit denen der Wechsel zwischen verschiedenen Gruppen statistisch exakt gemessen werden könnte, wird die Analyse auf Basis aggregierter Gruppenergebnisse im Jahresverlauf bzw. für einzelne Länder vorgenommen.

[9] Drittstaatler beziehen sich auf die EU28, d.h. das Vereinigte Königreich wird hier nicht als Drittstaat gezählt

[10] Siebert, R. (2019): Der steinige Weg zur beruflichen Integration : Was Ankommensgeschichten von Zugewanderten über Fachkräftebedarfe und Integrationsverläufe erzählen und was wir daraus lernen (können) in: Alexandra David et al [Hrsg.]: Migration und Arbeit : Herausforderungen, Problemlagen und Gestaltungsinstrumente, Opladen 2019

[11] Bundesagentur für Arbeit: Statistik, Zustimmungen und Ablehnungen zur Arbeitsaufnahme von Drittstaatsangehörigen, Deutschland, Berichtsmonat 12/2022, Erstelldatum 20.02.23

Siebert, R. (2022): Wer Fachkräfte will, muss in Menschen investieren, nicht in Leiharbeiter, in: Labournet.de, 02.09.2022

[12] Jung/Tepe: Warum Menschen fliehen. Ursachen von Flucht und Migration – Ein Thema für Bildung und Gesellschaft. Hrsg.v. der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und medico international, Frankfurt, Aktualisierte Auflage September 2018