Update 12/23: Städte, Belastungsgrenzen, Prekaritäten und verhinderte Integration
Historisch … wieder einmal. Nach zahllosen Migrationsgipfeln im Kanzleramt und auf EU-Ebene hat man das Dauerthema Migration kurz vor Weihnachten vermeintlich abgeräumt, denn nach der Einigung über das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) soll es endlich aus den Schlagzeilen verschwinden – ernsthaft…? Zahlreiche Migrationsexperten haben große Zweifel daran, dass es außer Verschärfungen für Flüchtende überhaupt etwas bringt, wenn es denn (frühestens 2026!) tatsächlich europäisches Recht werden sollte.
Die deutsche Ampelkoalition hat indes direkt nachgelegt und in der letzten Kabinettssitzung vor Weihnachten neben einer erleichterten Einbürgerung eine schnellere Rückführung Ausreisepflichtiger auf den Weg gebracht – auch wieder einmal. Ausreisepflichtige sollen nun länger in Gewahrsam genommen und auch die Wohnungen Unbeteiligter durchsucht werden können.
Es ist ein Treppenwitz der Geschichte, dass rot-grüne Ampelministerinnen ihre Hand dafür heben, was einst Horst Seehofer in Deutschland und Europa so gern umgesetzt hätte, als er sich 2018, ganz Heimatminister, spitzbübisch vor der Presse darüber amüsierte, dass an seinem 69. Geburtstag 69 Menschen nach Afghanistan abgeschoben worden waren. Allerdings war zu der Zeit in Afghanistan noch eine NATO-freundliche Regierung im Amt, welche sich kaum weigern konnte, Abgeschobene zurückzunehmen.
In Tunesien wird die Überzeugungskraft westlicher Finanz- und Militärpräsenz kaum dafür herhalten, solches zu bewirken; vom heutigen Afghanistan, Syrien, Irak und der Türkei, deren Staatsbürger Dreiviertel aller Asylanträge 2023 gestellt haben, ganz zu schweigen.
Den deutschen Städten und Gemeinden, die damals wie heute mit den Ergebnissen noch jeder historischen Reform zurechtkommen müssen, wird weder die europäische noch die deutsche Strategie der Abschottung, Abschiebung und Abschreckung über kurz oder lang helfen, obwohl viele schon lange klagen, die Aufnahmekapazitäten seien erschöpft, die Belastungsgrenze sei erreicht. Doch ist das wirklich so?
Global gesehen,
ist Deutschland mit seinen 2,9 Millionen UNHCR-registrierten[1] Flüchtlingen auf Platz 15 weltweit, aber immer noch vor allen anderen EU- und Industrieländern.
Zählt man Geflüchtete in einem Land im Verhältnis zu dessen Wirtschaftskraft (gemessen im Bruttoinlandsprodukt, BIP 2021) belegt Deutschland Platz 87. Beim traurigen Spitzenreiter Somalia müssen für jede Million US-Dollar Wirtschaftsleistung 483 Geflüchtete versorgt werden. In Deutschland ist es knapp ein Einziger, in den Niederlanden, Frankreich, Großbritannien und den USA nicht einmal das.
National gesehen
ist in Deutschland (unter knapp neun Millionen Menschen aller Altersgruppen aus Staaten außerhalb der EU) lediglich jeder Dritte ein Flüchtling nach dem Standard des UNHCR, der auch Menschen aus der Ukraine mitzählt, die kein Asylverfahren durchlaufen müssen. Um also einer vermeintlichen Belastungsgrenze auf den Grund zu gehen, macht es Sinn, sich nicht nur die Geflüchteten anzusehen, sondern alle Zugewanderten von außerhalb der Europäischen Union.
Regional gesehen
bestehen innerhalb Deutschlands erhebliche Unterschiede bezüglich der Konzentration, Segregation und Integration Zugewanderter.
Verpflichtung oder Chance – eine Statusfrage
Gelingende Integration hängt von vielen Faktoren ab, die Möglichkeit zur Integration wird jedoch vor allem durch das Aufenthaltsrecht geregelt, das in seinen Abstufungen gleichzeitig elementare Grundrechte sowie Zugänge zu Arbeits- und Wohnungsmärkten, Bildungsangeboten und integrationsfördernden Maßnahmen ermöglicht oder beschränkt. Der Aufenthaltsstatus bestimmt somit nicht nur maßgeblich die Abhängigkeit von Sozialleistungen zu Lasten der kommunalen Haushalte, sondern kann als Spiegelbild der staatlichen Integrationsbereitschaft des Aufnahmelandes Deutschland insgesamt angesehen werden.[2]
Insofern sollte eine sich als integrativ verstehende Einwanderungsgesellschaft daran gemessen werden, in welchem Maße es ihr gelingt, unsicheren Aufenthaltsstatus zu minimieren und unbefristetes Bleiberecht zu erhöhen, je länger die Zugewanderten im Land leben. Dies muss erst recht dann gelten, wenn eine kontinuierlich hohe Nettozuwanderung für den Arbeitskräftebedarf ohnehin für nötig gehalten wird.
Vor dem Hintergrund des kontinuierlichen Widerspruchs deutscher Integrationspolitik, welche das Recht zur Integration vom Aufenthaltsstatus abhängig macht, während umgekehrt ein gesichertes Bleiberecht nur bei nachgewiesenen Integrationsleistungen gewährt wird, stellen sich daher – unabhängig vom Grund der Zuwanderung – folgende Fragen:
Wie ist die Zugehörigkeit zu verschiedenen Statusgruppen des Aufenthaltsrechts verteilt?
Gibt es Unterschiede bezüglich der Herkunftsländer oder der aufnehmenden Bundesländer und Städte?
Um diese Fragen zu beantworten, werden die Daten der Ausländerstatistik herangezogen, die vom Bundesamt für Statistik (destatis) jährlich zum Stichtag 31.12. aus dem Ausländerzentralregister veröffentlicht werden.[3]
Im Fokus der statistischen Überprüfung der Fragen stehen Staatsangehörige aus Drittstaaten (außerhalb der Europäischen Union), die gemäß der Registrierung im AZR verschiedenen Statusgruppen mit einem unbefristeten, einem befristeten oder ohne einen Aufenthaltstitel zugeordnet sind.[4]
Besondere Beachtung richtet sich dabei auf die Menschen ohne Aufenthaltstitel, deren Aufenthaltsstatus als prekär bezeichnet werden muss; dort befinden sich Menschen,
- die sich im Asylverfahren befinden;
- die sich (zum Teil wiederholt) im Antragsverfahren für einen Aufenthaltstitel befinden;
- die ausreisepflichtig sind, aber deren Abschiebung ausgesetzt ist (Geduldete);
- die über keinen solchen Status verfügen, sich also formal gesehen illegal in Deutschland aufhalten[5].
Prekärer Aufenthalt – die tatsächliche Grenze der kommunalen Belastung

Ende 2022 leben in Deutschland fast 2 Millionen Menschen aller Altersgruppen ohne einen Aufenthaltstitel und somit in einem prekären Aufenthaltsstatus, der mit zum Teil erheblichen Einschränkungen ihrer Grund- und Bürgerrechte einhergeht. Im Vergleich zu 2016 entspricht dies einem Anstieg um 40%. Seit 2010 hat sich die Zahl sogar versechsfacht.
Doch ist dies nicht das Ergebnis der nun wieder ansteigenden Asylbewerberzahlen, denn die Zahl derer mit einer Aufenthaltsgestattung, die anzeigt, dass sie sich in einem laufenden Asylverfahren befinden, hat sich seit 2016 halbiert und liegt Ende 2022 etwa auf dem Stand vor den beiden Coronajahren. Da sich zum Jahresende jedoch 27% mehr Menschen im Asylverfahren befinden als im Jahresverlauf Asylanträge gestellt haben, zeigt sich schon statistisch, dass ein beträchtlicher Teil der Asylverfahren noch immer wesentlich länger dauert als ein Jahr.
Das katastrophale Ausmaß der Überlastung der Ausländerbehörden in Kreisen und Städten drückt sich tatsächlich in der Zahl derer aus, die nicht ausreisepflichtig sind, sondern einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt haben, aber aufgrund der umfangreichen gesetzlichen Prüfverfahren oft viele Monate auf eine Entscheidung warten und sich mit ‚Ersatzpapieren‘ durchschlagen müssen.
Diese sogenannten Fiktionsbescheinigungen, bei denen vielen Arbeitgebern, Vermietern und selbst Behörden nicht bekannt ist, dass es sich um Ausweisersatzpapiere handelt, müssen oft selbst mehrmals verlängert werden und führen so zu Lasten der Antragstellenden zu erheblichen Verzögerungen und Benachteiligungen auf den Wohnungs- und Arbeitsmärkten sowie bei Verwaltungsverfahren. Die Anzahl der offenen Anträge auf einen Aufenthaltstitel hat sich seit 2016 mehr als verdreifacht und ist selbst binnen Jahresfrist 2022 um knapp 50% angewachsen.
Die Zahl der Ausreisepflichtigen, also jener mit einer Duldung (Aussetzung der Abschiebung), stieg seit 2016 um 60% auf eine Viertelmillion. Selbst nach der Übernahme der Ampelkoalition, die sich eine Wende zu einem „Chancenaufenthaltsrecht“ auf die Fahnen geschrieben hatte, erhöhte sich die Anzahl der Geduldeten innerhalb von 12 Monaten nochmals um 3% statt wie versprochen zu sinken. Sie machen einen erheblichen Teil des Arbeitsaufwands der Ausländerämter aus, da die Duldungen oft nur wenige Monate gelten, und tragen damit – in einem verwaltungsinternen Aufgabenstau – auch zur erheblichen Verlängerung der Wartezeiten anderer Statusgruppen bei, zum Beispiel der Gruppe der ersehnten Fachkräfte, die dem Ruf Make It in Germany gefolgt sind und ebenfalls lange auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse warten müssen.
Schließlich gibt es eine vierte Gruppe unter jenen in Aufenthaltsprekarität. Es handelt sich um Menschen, die keinen Antrag stellen oder ‚abgetaucht‘ sind, gänzlich ohne jeden Status bleiben und damit auf wesentliche Rechte und eine Grundsicherung verzichten. Diese Gruppe ist seit 2016 um die Hälfte größer geworden. Der Anstieg dürfte aber trotz statistischer Fehler ebenso wie der Zuwachs bei den Antragstellern auch mit der Belastung der Behörden durch Flüchtlinge aus der Ukraine zusammenhängen, die im Gegensatz zu anderen Drittstaatlern kein Asylverfahren durchlaufen müssen, doch machen ukrainische Staatsangehörige nur knapp ein Viertel der Betroffenen aus. Die Zahl der Antragsverfahren (also der Menschen, die bereits eine Aussicht auf eine Aufenthaltserlaubnis haben) hatte sich bereits vor dem Krieg in der Ukraine gegenüber 2016 mehr als verdoppelt.
Zusammengefasst ist die Zahl derer, die von Städten und Gemeinden untergebracht und versorgt werden müssen, schon lange vor dem Ukrainekrieg selbst bei sinkenden Asylbewerberzahlen kontinuierlich angestiegen.
Die finanziellen Belastungen der Kommunen sind also nicht etwa durch kurzfristig mehr Flüchtende aus anderen Ländern als der Ukraine verursacht, sondern resultieren – da ukrainische Geflüchtete ja mehrheitlich Grundsicherungsleistungen der Jobcenter erhalten – aus der systematischen Überforderung des Systems der rechtlichen Integration durch komplizierte Gesetze und Verwaltungsverfahren sowie dem sturen Festhalten an verfehlten Abschreckungs- und Rückführungsstrategien, was zu viele langjährig in Deutschland ansässige Zugewanderte in prekären Aufenthaltsszenarien festhält und das Recht auf Teilhabe mit dem Ziel einer eigenverantwortlichen Integration in vielen Fällen verhindert.
Allerdings bestehen große regionale Unterschiede hinsichtlich der Aufenthaltsprekarität bzw. eines nachhaltig sicheren Aufenthalts.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Angehörige von Staaten außerhalb der EU in einem unsicheren Aufenthaltsstatus verharren, liegt im Osten bis zu dreimal höher.

Die Analyse der Ausländerstatistik belegt, dass Drittstaatsangehörige in der Gesamtbevölkerung der Bundesländer sehr ungleich verteilt sind. Im Osten fällt der Anteil mit 2,5-3,1% deutlich kleiner aus als in Ländern der alten Bundesrepublik, während gleichzeitig deutlich weniger Zugewanderte aus Drittstaaten zumindest über einen befristeten Aufenthaltstitel verfügen. Die niedrige Bevölkerungsquote in den östlichen Flächenländern geht bei gleicher Gesetzesgrundlage des Aufenthaltsrechts und Zuständigkeit der kommunalen Ausländerbehörden nicht etwa mit einer schnelleren Bearbeitung von Anträgen oder auch mehr Rückführungen einher.
Ein Vergleich unter den 15 Großstädten über eine halbe Million Einwohnern bestätigt, dass die beiden ostdeutschen Großstädte Dresden und Leipzig über den niedrigsten Anteil an Drittstaatsangehörigen an der Gesamtbevölkerung wie auch über die geringste Quote an Drittstaatlern mit dauerhafter Integration verfügen.

Der Anteil der Drittstaatler im Antragsverfahren ist jedoch in Leipzig mehr als doppelt so groß wie in Dresden und variiert unter den 15 Städten zwischen 2% in Bremen und 21% in Stuttgart erheblich.

Auch der Anteil der Menschen ohne Aufenthaltstitel unterscheidet sich erheblich. Während in Stuttgart jeder Dritte gemeldete Drittstaatler nicht über einen Aufenthaltstitel verfügt, ist es in Bremen nur jeder Sechste oder Siebte.

Die größte Spannbreite unter den Großstädten zeigt sich beim Anteil derjenigen mit einem unbefristeten Aufenthaltsrecht, über das in Duisburg fast jeder Zweite, in Dresden aber nur jeder Sechste verfügt.

Stellt man die Anteile der Schutzsuchenden an allen Drittstaatsangehörigen denjenigen ohne Aufenthaltstitel gegenüber, fällt auf, dass Dresden und Leipzig die meisten Drittstaatsangehörigen mit Fluchthintergrund beherbergen. Das bedeutet aber nicht automatisch eine höhere Quote derjenigen mit prekärem Aufenthaltsstatus, wie die Zahlen von München, Düsseldorf und Stuttgart zeigen, wo bei erheblich niedrigeren Flüchtlingsanteilen ähnlich hohe oder höhere Prekaritätsanteile bestehen. Gleichwohl lässt der Anteil der Schutzsuchenden vermuten, dass Wohnsitzauflagen auf der einen sowie die Attraktivität und Kosten verschiedener Städte als Arbeits- bzw. Wohnorte einen Einfluss auf die Flüchtlingsanteile haben können, da die Verteilung der Schutzsuchenden gleichmäßig erfolgen sollte.

Dies wird noch deutlicher, wenn man den Flüchtlingsanteil mit der Quote unbefristeter Aufenthaltserlaubnisse in Beziehung setzt. Hier ist aus den Daten des Ausländerzentralregisters ein statistischer Zusammenhang sichtbar, nach dem ein hoher Flüchtlingsanteil in einer Stadt mit einem niedrigen Anteil an Daueraufenthaltsrechten einhergeht.

Geringe Aufstiegsmobilität

Aus den Gesamtzahlen aller Drittstaatler[6] im Ausländerzentralregister lässt sich eine nennenswerte aufenthaltsrechtliche Aufstiegsmobilität nicht ableiten, denn die Betrachtung der Statusgruppen im Zeitverlauf zeigt, dass sich langfristig die Zahl derer mit unbefristeter Niederlassungserlaubnis seit mehr als 20 Jahren absolut nur marginal erhöht hat (von 2,3 Mio 2000 auf 2,6 Mio Ende 2022). Der Anteil dieser aufenthaltsrechtlich als voll integriert geltenden Drittstaatler ist aber seit 2010 von über 50% auf knapp ein Drittel kontinuierlich gesunken, während der Anteil jener mit unsicherem Aufenthalt sich seit 2016 nur vorübergehend und unwesentlich verringert hat (bei einem deutlichen Anstieg in den absoluten Zahlen, wie oben ausgeführt).
Auch der Anteil der Einbürgerungen kann diesen eklatanten Mangel an aufenthaltsrechtlicher Integration nicht ausgleichen, wie der schmale Streifen am unteren Rand der Grafik zeigt. Die 68.510 Einbürgerungen von Drittstaatlern im Jahr 2021 erreichten erst durch zahlreiche Einbürgerungen von Asylberechtigten aus Syrien wieder das Niveau des Jahres 2000, nachdem die Zahl zwei Jahrzehnte lang teils mehr als ein Drittel niedriger gelegen hatte. Dennoch steigt deren Anteil auf kaum mehr als 1%.
Das komplexe Ausländerrecht und dessen Anwendung verlängern die Prekarität und erschweren die Integration

Die Zugewanderten aus allen Drittstaaten halten sich durchschnittlich gut 13 Jahre lang in Deutschland auf, allerdings nur ein knappes Drittel dieser Menschen verfügt über einen nachhaltig sicheren Aufenthaltsstatus. Deutschland ist damit faktisch weit davon entfernt, ein integratives Einwanderungsland zu sein, wenn man bedenkt, dass der Anteil 2010 noch über 50% gelegen hatte und es sicher keine überzogene Erwartung ist, nach 10 Jahren Aufenthalt die Hälfte der Zugewanderten zumindest rechtssicher integriert zu haben.
Doch die nachhaltige Integration Zugewanderter aus afrikanischen Staaten und den im vergangenen Jahrzehnt wichtigsten Fluchtstaaten ist selbst daran gemessen weit unterdurchschnittlich. Staatsangehörige einzelner Länder scheinen dabei besonders schlechte Chancen auf eine Niederlassungserlaubnis zu haben: Nur 6,4% der Afghaninnen und Afghanen verfügen Ende 2022 über einen dauerhaft gesicherten Aufenthalt. Sie sind damit weniger rechtssicher integriert als syrische oder ukrainische Menschen, obwohl sie sich im Durchschnitt länger in Deutschland aufhalten.

Richtet man die Aufmerksamkeit auf Bürgerinnen und Bürger aus Drittstaaten ohne einen Aufenthaltstitel, also gewissermaßen ans untere Ende der Statusskala, zeigt sich, dass nahezu ein Viertel aller Personen aus Drittstaaten nicht über einen Status verfügen, der ihnen Grundrechte und Teilhabe zumindest befristet sichert, obwohl sich die Gesamtheit dieser Gruppe im Durchschnitt bereits über 13 Jahre in Deutschland aufhält. Bei Staatsangehörigen aus afrikanischen Staaten, Irak und Afghanistan ist der unsichere Aufenthaltsstatus bei mehr als einem Drittel und damit besonders häufig anzutreffen, obwohl die durchschnittliche Aufenthaltsdauer länger ist als bei Menschen aus Syrien oder der Ukraine.

Dieses Bild wird auch sichtbar, wenn innerhalb der Statusgruppe C nur die eher ‚statischen‘ Teilgruppen fokussiert werden, innerhalb derer kaum ein Wechselzyklus durch abgeschlossene Antragsverfahren auftritt. Aus Afrika und dem Irak ist fast jeder Fünfte von dieser extremen und gleichzeitig verfestigten Aufenthaltsprekarität betroffen. Doch auch Menschen aus Afghanistan sind mit 15% überdurchschnittlich häufig in dieser Lage, während der hohe ukrainische Anteil von 14% überwiegend durch nicht vollständig angemeldete oder nicht abgemeldete Personen im ersten Kriegsjahr zustande gekommen sein kann.
Zusammengefasst belegen die niedrigen Raten nachhaltig rechtssicherer Integration sowie die hohen Anteile prekären Aufenthalts trotz langjähriger Aufenthaltsdauer deutlich, wie sehr die immer wieder neu aufgelegte Strategie der Abschreckung und Rückführung gescheitert ist, weil sie die Integration großer Teile der Zugewanderten trotz jahrelangen Aufenthalts systematisch verhindert, anstatt wenigstens deren Potenzial für die Arbeitskräftenachfrage zu mobilisieren, wenn schon humanitäre Gesichtspunkte keine Berücksichtigung finden.
Die Menschen aus Afghanistan und dem Irak, deren Flucht in erheblichen Teilen als Folge der gescheiterten „Demokratisierungskriege“ in diesen Ländern gesehen werden muss, sind dabei in beträchtlichem Ausmaß die Leidtragenden in einer oft dauerhaft prekären Lage und geringen Chance auf dauerhafte Integration, obwohl sie mit 25 Jahren im Schnitt 10 Jahre jünger sind als andere Drittstaatler und sogar 15 Jahre jünger als Zugewanderte aus Europa. Das Potenzial für eine arbeitsmarktorientierte Bildungs- und Integrationsoffensive wäre also selbst bei niedrigerem Grundbildungsstand erheblich.
Auch Zugewanderte aus afrikanischen Ländern sind weit überdurchschnittlich von Aufenthaltsprekarität betroffen und genießen – gemessen an der durchschnittlich viel längeren Aufenthaltsdauer – in geringerem Maße ein Daueraufenthaltsrecht. Da die Gesamtgruppe sehr heterogen und daher statistisch unscharf ist, befinden sich unter den Einzelstaaten, deren Angehörige zu hohen Anteilen in extrem prekärem Aufenthaltsstatus und geringer Aussicht auf ein Daueraufenthaltsrecht leben, eine ganze Reihe von Ländern in Sub-Sahara Afrika, wie z.B. Gambia, Guinea und Nigeria. Auch Zugewanderte aus afrikanischen Ländern sind mit 30 Jahren im Durchschnitt wesentlich jünger als Zugewanderte aus Europa.
Die Überlastung der Behörden ist eher ein Verwaltungschaos

Das Ausmaß der Überlastung der Ausländerbehörden war bereits aus den Gesamtzahlen und in den erheblichen Unterschieden zwischen Regionen und Städten deutlich ersichtlich.
Die Unfähigkeit der Behörden, der Bearbeitungsstaus angesichts komplizierter Gesetze in angemessener Zeit Herr zu werden, bedeutet auf Seiten der Antragsteller Einschränkungen, Wartezeiten und Stress bei den Menschen, deren Lebensumstände maßgeblich von Behördenentscheidungen abhängen. Wer einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt hat, befindet sich bereits im Bearbeitungsstau; wer aber aufgrund einer Duldung mehrmals im Jahr bei der Ausländerbehörde vorsprechen muss, lebt nicht nur in ständiger Ungewissheit über den weiteren Verbleib, sondern bindet dort Kapazitäten, die bei der Bearbeitung von Aufenthaltstiteln fehlen. Daher richtet sich der Blick des dritten Statusindikators auf die Anteile dieser beiden Teilgruppen.
Mehr als 10% aller Drittstaatler befindet sich in einem mehr oder weniger kontinuierlich schwebenden Verfahren der Ausländerbehörden, bei Staatsangehörigen aus afrikanischen Staaten oder dem Irak ist es sogar fast jeder Fünfte. Diejenigen unter ihnen mit Duldungsstatus müssen von den Kommunen auch dann noch untergebracht und versorgt werden, wenn sie bereits seit vielen Jahren in Deutschland leben.
Bezogen auf die Belastung der Kommunen lässt sich daher resümieren, dass keineswegs der kurzfristige Anstieg der Flüchtlingszahlen deren personelle und finanzielle Kapazitäten sprengt, sondern
1. die kurzfristig hohe Zahl der Zugewanderten aus der Ukraine, die allerdings finanziell im Wesentlichen das System der Grundsicherung (Bürgergeld) betrifft, die Kommunen also nur indirekt über die Kosten der Unterkunft belastet.
2. In finanzieller Hinsicht ist der Zuwachs derer ohne Chance auf Integration trotz langjährigem Aufenthalt ein Kostenfaktor für die Kommunen, da sie deren Unterbringung und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbringen müssen.
3. Systemisch problematisch und damit personell und strukturell belastend sind allerdings hauptsächlich die aufenthaltsrechtlichen Dokumentations- und Entscheidungsprozesse der „komplizierten Gesetze“ (sic!), die noch dazu häufig Ermessensentscheidungen der Behörden beinhalten, was wiederum rechtssicher begründet werden muss.
Tatsächlich haben die „komplizierten Gesetze“, deren (nicht erst von Seehofer) beabsichtigte Abschreckungswirkung nie eingetreten ist und – das wissen alle, die sich ernsthaft fachlich mit dem Thema befassen – auch nach der Einigung über das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) nicht eintreten wird, erheblich zum drohenden Kollaps der Ausländerbehörden beigetragen, welche die bürokratische Hauptlast des bundesgesetzlichen Ausländerrechts vor Ort tragen müssen. Selbst ausgebildete und erfahrene Verwaltungsfachkräfte der Kommunen benötigen eine mehrmonatige Einarbeitungszeit um im rechtlichen Dickicht des Ausländer-, Aufenthalts- und Asylrechts arbeitsfähig zu werden, vorausgesetzt jemand lässt sich überhaupt in die ungeliebten ‚Ausländerämter‘ versetzen.
Die unterschiedliche Ausprägung der dauerhaften rechtlichen Integration auf der einen sowie der Aufenthaltsprekarität auf der anderen Seite wirft jedoch bei der Betrachtung einzelner Städte Fragen auf, die auch durch die Häufung verschiedener Nationalitäten nicht erklärbar sind.
Die bittere Bilanz
Die Analyse der UNHCR-Daten belegt, dass Deutschland angesichts der Dramatik der Flüchtlingslage weltweit und seiner stark von Globalisierung und Exporten abhängigen Wirtschaft im globalen Maßstab von einer Belastungsgrenze durch Fluchtzuwanderung sehr weit entfernt ist.
Die Analyse der Ausländerstatistik bestärkt die Rückschlüsse aus zahlreichen Fallstudien und Beratungskontexten[7], dass komplexe und restriktive ausländerrechtliche Regelungen zu einer steigenden Belastung kommunaler Behörden und zu Integrationshemmnissen bereits lange vor dem Ukrainekrieg geführt haben.
Dem dramatischen Anstieg der unter prekären Aufenthaltsbedingungen lebenden Menschen zufolge, hat sich Deutschland in der Ära Merkel faktisch weit davon entfernt, ein nachhaltig integratives Einwanderungsland zu sein.
Die komplizierten, restriktiven Gesetze überlasten nicht nur die kommunale Verwaltung, sondern haben – in Ostdeutschland doppelt so häufig wie im Westen – die Integration langjährig ansässiger Menschen sogar verzögert oder verhindert, weil man wider besseren Wissens selbst bei jahrelanger Aussetzung der Abschiebung am Dogma einer Rückführung festhält, die weder umsetzbar ist noch abschreckt.
Der prekäre Aufenthalt löst für die Betroffenen multiple Abhängigkeiten von Entscheidungen und dem Zusammenwirken unterschiedlicher Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden aus. Sie sind von großer Unsicherheit und Zukunftsangst betroffen, die auch jene ergreift, die zumindest einen befristeten Aufenthaltstitel besitzen, denn auch sie wissen oft nicht, ob und wie lange sie in Deutschland bleiben dürfen, ob sie arbeiten oder sich bilden dürfen, ob sie Arbeitsstellen antreten können oder gar verlieren, ob sie umziehen dürfen oder eine Wohnung ohne dauerhaften Aufenthaltsnachweis überhaupt finden können. Vor allem wissen viele nicht, ob und wann sie Familienangehörige wiedersehen oder wie sie ihnen helfen können, wenn diese unter noch wesentlich prekäreren Bedingungen leben müssen, auf Fluchtrouten feststecken oder auch im türkischen oder syrischen Erdbebengebiet alles verloren haben.
Unter den größten Flüchtlingsgruppen der letzten 10 Jahre sind Zugewanderte aus Afghanistan und dem Irak, deren Flucht in erheblichen Teilen als Folge der gescheiterten „Demokratisierungskriege“ in diesen Ländern gesehen werden muss, sowie Staatsangehörige afrikanischer Staaten von prekärem Aufenthalt und geringeren Chancen auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht besonders betroffen, was allein angesichts des wachsenden Arbeitskräftebedarfs als integrationspolitische Katastrophe gelten kann.
Aus dem Ausland und selbst von anderen Kontinenten werden zunehmend Arbeitskräfte angeworben, ohne die Bildungspotenziale der genannten, überwiegend jungen Zuwanderergruppen in Deutschland auch nur in Betracht zu ziehen, geschweige denn offensiv zu fördern.
Deutschland scheut sich nicht, die Bildungsausgaben anderer Staaten in neokolonialer Manier zu nutzen, indem bereits schulisch und beruflich Ausgebildete angeworben werden.
In den letzten drei Jahren hat die Bundesagentur für Arbeit allein im Berufsbereich der Gesundheitsfachkräfte 145.323 Arbeitserlaubnisse für Drittstaatsangehörige zur Beschäftigung in Deutschland ausgestellt[8]. Dies entspricht nach den BA-eigenen Bundesdurchschnittskostensätzen für die Förderung beruflichen Weiterbildung einem Ausbildungsgegenwert, d.h. eingesparten Ausbildungskosten von 4,65 Milliarden Euro bzw. 1,55 Milliarden Euro pro Jahr. Bezieht man alle Berufe ein, kommt man auf 6,9 Milliarden Euro, pro Jahr! Wenn diese nicht den Entsendeländern zurückgezahlt werden, wäre das doch eine prima Grundlage für eine Bildungsoffensive für Zugewanderte.
© Reiner Siebert
[1] UNHCR-Database, Stand 08.12.2023
[2] Vgl. dazu u.a. Gundelach, L. (2020). Recht als Integrationshemmnis. In: Jepkens, K., Scholten, L., van Rießen, A. (eds) Integration im Sozialraum. Springer VS, Wiesbaden; Brücker, H. (2022), iab-Forschungsbericht 4/2022, S.20f, Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg.
[3] Da sie in einer Vollerhebung ALLE in Deutschland gemeldeten Ausländer erfassen, sind sie für eine Untersuchung des Erfolgs der Migrations- und Integrationspolitik besser geeignet als die Asylbewerberzahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Das BAMF erfasst nämlich in der Asylstatistik auch Anträge derer, die gar nicht neu eingereist sind (z.B. Familienangehörige), zählt hingegen weder die Zugewanderten aus der Ukraine noch die Arbeitsmigration.
[4]AZR-Ausländerzentralregister, statistisches Bundesamt (destatis): Ausländerstatistik 12521, Stichtagsbetrachtung jeweils zum 31.12.2022, abgerufen Mai-Oktober 2023. Da die Daten des Ausländerzentralregisters aus Datenschutzgründen nicht als Einzeldatensätze vorliegen, mit denen der Wechsel zwischen verschiedenen Gruppen statistisch exakt gemessen werden könnte, wird die Analyse auf Basis aggregierter Gruppenergebnisse im Jahresverlauf bzw. für einzelne Länder und Städte vorgenommen.
[5] Bei der Teilgruppe 4, die in der Ausländerstatistik nach dem Ausländerzentralregister unter der Rubrik „Ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Gestattung“ firmiert, ist von einem deutlichen höheren statistischen Fehler als in anderen Statusgruppen auszugehen, z.B. weil Ausreisende sich bei den Ausländerbehörden nicht abmelden.
[6] Drittstaatler beziehen sich hier auf die EU28, d.h. das Vereinigte Königreich wird hier nicht als Drittstaat gezählt
[7] Siebert, R. (2019): Der steinige Weg zur beruflichen Integration : Was Ankommensgeschichten von Zugewanderten über Fachkräftebedarfe und Integrationsverläufe erzählen und was wir daraus lernen (können) in: Alexandra David et al [Hrsg.]: Migration und Arbeit : Herausforderungen, Problemlagen und Gestaltungsinstrumente, Opladen 2019
[8] Bundesagentur für Arbeit: Statistik, Zustimmungen und Ablehnungen zur Arbeitsaufnahme von Drittstaatsangehörigen, Deutschland, Berichtsmonat 12/2022, Erstelldatum 20.02.23;
Siebert, R. (2022): Wer Fachkräfte will, muss in Menschen investieren, nicht in Leiharbeiter, in: Labournet.de, 02.09.2022