Das Dublin-Drama: Neokoloniales Nullsummenspiel im Armutsgefälle der EU
Das Empörungsritual ist bekannt: Nach einer schockierenden Terror- oder Amoktat durch radikalisierte Extremisten fordern etablierte Repräsentanten des Staates wieder einmal Verschärfungen, die konsequentes Handeln vortäuschen, aber rechtlich oder praktisch unerfüllbar sind oder sogar das Thema verfehlen.
Sie leiten damit den Überfluss eigener Handlungsunfähigkeit auf die Mühlen der rechtspopulistischen Abschiebungs- und Abschottungsapologeten, die längst aus der Mitte der Gesellschaft heraus bei ihrem wachsenden Klientel das Misstrauen in staatliches Handeln weiter fördern, indem sie „Lösungen“ suggerieren, die keine sind, sondern Menschen pauschal für Taten derer in Haftung nehmen, vor deren menschenfeindlicher Ideologie sie selbst Schutz suchen mussten.
An Abschiebungen in Herkunftsländer oder ‚Aufnahmestopps‘, wie sie jetzt wieder propagiert werden, ist – abgesehen von Einzelaktionen, die nichts grundsätzlich ändern – schon CSU-Heimatminister Seehofer ebenso gescheitert wie seine CDU-Vorgänger, weil die Herkunftsländer die Geflüchteten nicht zurücknehmen und Abschiebungen in Folterstaaten und Aufnahmestopps nur durch rigorosen Bruch deutschen und internationalen Rechts möglich sind. Sie jetzt aus der Opposition heraus trotzdem zu fordern ist infam und Aktionismus wider besseren Wissens.
Doch die Ampel springt bereitwillig über die Stöcke, die ihr von rechts hingehalten werden, obwohl jedem klar sein muss, dass beispielsweise die – verfassungsrechtlich ohnehin fragwürdigen – Leistungskürzungen für vollziehbar in andere EU-Staaten Ausreisepflichtige die Schutzsuchenden lediglich in die Illegalität treiben, denn niemand wird wegen Leistungskürzungen freiwillig in ein Land wie Bulgarien ausreisen, wo Mittel- und Wohnungslosigkeit und noch dazu Misshandlungen und Kettenabschiebungen drohen.
Abschiebungen in Herkunftsländer wie Syrien und Afghanistan haben mit dem aktuellen Fall des Attentäters von Solingen tatsächlich nichts zu tun, denn es ging bei diesem weder um die Prüfung der Fluchtgründe aus Syrien noch um eine Untersuchung des Potenzials extremistischer Einstellungen. Das wäre in einem regulären Asylverfahren möglich gewesen, schützt aber natürlich nicht vor Radikalisierung innerhalb prekärer sozialer Umstände bei uns im Land.
Es ging bei der vermasselten Abschiebung des Solinger Attentäters lediglich um die Zuständigkeit für das Asylverfahren innerhalb Europas nach der Regelung, mit der Deutschland und andere Staaten Nordwesteuropas ohne eigene EU-Außengrenze seit mehr als 30 Jahren versuchen, sich Asylsuchende vom Hals zu halten, indem sie die Zuständigkeit an die Außengrenzen zu verlagern suchen.
Man kann es als diplomatische Meisterleistung unter der Ägide Helmut Kohls ansehen, mit dem Dublin-Vertrag einen Schutzgürtel um Deutschlands Grenzen gelegt zu haben, mit dem man, durch die EU-Erweiterung nochmals verstärkt, das ‚Problem‘ unerwünschter Zuwanderung ein für alle Mal vom Tisch zu haben glaubte, weil niemand auf dem Landweg nach Deutschland einreisen kann, ohne ein anderes Land zu durchqueren.
Das Eingeständnis aber, dass kein EU-Grenzstaat ein Interesse haben kann, sich um Flüchtlinge zu kümmern, die in die wohlhabenderen Regionen der EU streben, zumal in solche Länder, in denen bereits Verwandte wohnen, hat keiner der Etablierten bislang auszusprechen gewagt, obwohl ausgerechnet Ungarns Regierungschef Orban – das enfant terrible der EU – es bereits 2015 nur zu überdeutlich aussprach: „”Das Problem ist kein europäisches Problem. Das Problem ist ein deutsches Problem.[1] Die Flüchtlinge wollen gar nicht in Ländern wie Ungarn (…) bleiben.[2]“
Länder wie Rumänien und Bulgarien, welche die Dublin-Regelung nicht mitverhandeln durften, sondern mit ihrem EU-Beitritt akzeptieren mussten, haben gleichzeitig das größte Armutsgefälle zu den Wirtschaftsstärksten in Mittel- und Nordeuropa. Dies macht sich nicht zuletzt durch die zunehmende, aber erlaubte Binnenmigration verarmter rumänischer und bulgarischer EU-Bürger in Länder wie Deutschland bemerkbar. Dass EU-Länder auf der ‚Balkan-Route‘ gerade nicht ernsthaft versuchen, Asylsuchende zu erfassen und bereits Erfasste zurückzunehmen, ist die einzige Handlungsoption, die sie haben, die neokoloniale Schieflage in der EU zu mindern und die ‚Drecksarbeit‘ für die Reichen im Norden zu vermeiden.
Die Zahlen der „Dublin-Überstellungen“ entlarven diese Schieflage – und damit die Abschottungsversprechen der Etablierten – seit Jahrzehnten:
Drei von vier Asylerstanträgen wurden nach Angaben des BAMF 20231 von Menschen gestellt, die in keinem anderen EU-Land registriert worden waren, also entweder legal oder unerkannt alle Staaten von der EU-Außengrenze bis nach Deutschland durchquert hatten. Von den 23% (74.622) für die Überstellungsersuchen an andere gerichtet wurden, konnten aber nur gut fünftausend tatsächlich abgeschoben (überstellt) werden. Die Gründe dafür sind vielfältig.

Die (aus Sicht des BAMF) erfolgreich abgeschobenen Dublinfälle sind allerdings nur die Hälfte der Bilanz: Wenn auch selten erwähnt, für Viele ist auch Deutschland nur eine Zwischenstation auf der Suche nach einer Perspektive. Von den knapp 265.000 in einem anderen EU-Land Registrierten sind 2019-2023 23.243 Menschen von Deutschland in andere EU-Länder überstellt (abgeschoben) worden, also nicht einmal 10% derer, die man gern ‚losgeworden‘ wäre, weil andere zuständig sind. Im gleichen Zeitraum wurden aber auch 22.705 Menschen aus anderen EU-Staaten nach Deutschland überstellt.
Der milliardenteure, menschen- und familienfeindliche Aufwand des Dublin-Systems führt in fünf Jahren mithin zu einem Saldo von rechnerisch gerade einmal 538 (in Worten: fünfhundertachtunddreißig) Asylverfahren, die Deutschland weniger durchführen musste, als es ohne das Dublin-System hätte durchführen müssen.
Blickt man auf die vergangene Dekade seit 2014, wären Deutschland bei gut 2,6 Millionen Asyl- und mehr als einer halben Million Überstellungsgesuchen ohne Dublin-Verfahren tatsächlich rechnerisch sogar 4.546 Asylverfahren erspart geblieben.
Zerrissene Familien, Verpasste Chancen und Milliarden für ein Nullsummenspiel
Die irische Hauptstadt hätte tatsächlich Besseres verdient, als Namenspatronin für eines der flüchtlingsfeindlichsten Bürokratiemonster der europäischen Geschichte zu sein, das zahllose Betroffene verzweifeln lässt.
Die Rede ist von dem Vertrag, seit mehr als 20 Jahren EU-Recht, der die Zuständigkeit für die Asylverfahren dem ersten Land zuschreibt, das Flüchtlinge innerhalb der EU- und Vertragsstaaten erreichen. Er wird bis 2026 durch das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ersetzt werden. Dass dies die Migrationssteuerung verbessert, ist mehr als fraglich; dass es die humanitäre Lage der Flüchtenden und Familien verschlechtert, gilt als sicher.
Doch das älteste europäische Instrument der Asylabschottung hat selbst letztlich, abgesehen von einer gigantischen Bürokratie und Hundertausenden in Angst und Schrecken, weder das Ziel erreicht, Asylsuchende fernzuhalten, noch jenes, für eine ‚gerechte‘ Verteilung zu sorgen. Stattdessen hat es Familien zerrissen, Integration verzögert oder ganz verhindert, Hunderttausende für Monate oder gar Jahre in die Abhängigkeit von Sozialhilfe gesperrt und
viele Milliarden an Verfahrens- und Abschiebekosten verursacht.

Gut 940.000 Erstanträge auf Asyl wurden in den vergangenen fünf Jahren von 2019 bis 2023 in Deutschland gestellt (BAMF 20243). Die allermeisten Antragstellenden mussten das Dublin-Verfahren durchlaufen, in dem untersucht wird, auf welche Weise Asylsuchende ins Land gekommen und ob sie bereits anderswo registriert worden sind. Im gleichen Zeitraum wurden aber nur für gut ein Viertel (28% bzw. 264.597) Übernahmeersuchen an andere EU-Staaten gerichtet, obwohl Deutschland nur über andere Länder auf dem Fluchtweg erreichbar ist. Wie ist das möglich?
Fast drei Viertel der Asylsuchenden schaffen es, ohne jegliche Registrierung alle innereuropäischen Grenzen bis nach Deutschland zu passieren, oder sie sind bereits legal in Deutschland (z.B. über Familiennachzug), wenn sie Asyl beantragen.
Für die 90+ Prozent der ‚Nichtüberstellten‘ sind die Dublin-Probleme jedoch eine schwere Belastung, denn die Klärung, ob Deutschland zuständig ist, zieht sich meist Monate, ein Jahr und länger hin, bevor das eigentliche Asylverfahren beginnen kann.
Natürlich repräsentieren Flüchtlingszahlen Menschen und keine Euros, eine buchhalterische Gewinn- und Verlustrechnung verbietet sich schon aus ethischen, aber auch aus rationalen Gründen, denn natürlich sind die Dublin-Überstellungen auf ganz unterschiedliche Länder verteilt[3]: Nach Österreich wurden 2023 knapp 1.200 mehr überstellt als von dort nach Deutschland. Gegenüber Frankreich stellt sich das Verhältnis umgekehrt dar: 575 wurden dorthin überstellt, aber 1.210 mussten zurückgenommen werden.

Doch warum scheitern dann so viele Überstellungen an Mitgliedsstaaten – Sind Kirchenasyle möglicherweise ein Grund dafür?
Nein! Jede zweite Dublin-Überstellung scheitert am betreffenden EU-Mitgliedstaat oder an Behördenversagen. Obwohl die allermeisten Kirchenasyle aufgrund von befürchteten Dublin-Abschiebungen gewährt werden, sind 2023 nur 5,9% (2.287) aller gescheiterten Überstellungen deshalb gescheitert, weil die Menschen im Kirchenasyl waren. Gemessen an allen Überstellungs-gesuchen waren es im vergangenen Jahr sogar nur 3%, denen das Asylverfahren in Deutschland durch ein Kirchenasyl ermöglicht wurde.

Der Aktionismus nach Solingen ignoriert rationale Analysen, die beispielsweise belegen, dass frühzeitige Warnungen vor extremistischen und verblendeten Amoktätern nicht von hochgerüsteten Sicherheitsapparaten, sondern aus den migrantischen Communities und den Wohnheimen selbst kommen[5].
Dazu bräuchte es allerdings Lebensumstände in diesen Flüchtlingscommunities, die eine soziale Kontrolle innerhalb der ethnischen Gruppen überhaupt möglich machen: Eine stabile Bleibeperspektive, Arbeits- und Integrationserlaubnis statt der perspektivlosen Dauerverlängerung prekärer Aufenthaltsbedingungen. Die ‚Dublin‘-Realität sieht meist anders aus als die des Attentäters von Solingen:
Die 25-jährige Syrerin Najah wurde von ihrem saudi-arabischen Mann misshandelt, von ihren Töchtern getrennt, verstoßen und schließlich in ein Flugzeug nach Paris gesetzt, von wo aus sie sich – schwer traumatisiert – nach Wuppertal begab, wo ihre Eltern und Geschwister seit Jahren leben und arbeiten;
das ukrainisch-kurdisch-muslimische Ehepaar mit belarussischen Pässen war mit ihren zwei kleinen Kindern bereits vor türkischen Bombardements aus der kurdischen Heimat des Mannes im Nordirak geflohen und hatte sich am Geburtsort der Frau jenseits der ukrainisch-belarussischen Grenze niedergelassen, als sie nach Beginn des Ukraine-Krieges vor anti-ukrainischen Repressionen und anti-muslimischen Ressentiments erneut flüchten mussten und über Polen schließlich nach Deutschland kamen;
der 27-jährige afghanische Elektroingenieur Noman, der nach seinem Studienabschluss in der Türkei weder dort bleiben noch in sein inzwischen taliban-regiertes Heimatland zurückkehren konnte, versuchte mit dem Schengen-Visum eines EU-Landes auf legalem Weg in das Land zu kommen, wo Ingenieure gesucht werden und er die beste Chance zu haben glaubte, seiner verarmten Familie in Afghanistan Unterstützung zu geben;
der 29-jährige Syrer Abdullah, dessen Eltern und Geschwister bereits in Deutschland leben, ließ Frau und Kinder notgedrungen im türkischen Erdbebengebiet zurück und flüchtete nach jahrelangem Aufenthalt im Flüchtlingslager zunächst allein mit Hilfe von Schleusern über die Balkanroute nach Deutschland, um dort in der Nähe seiner Eltern und Geschwister ein Bleiberecht zu bekommen und dann hoffentlich seine Familie aus den katastrophalen Lebensbedingungen nach dem Erdbeben befreien zu können.
Alle diese Menschen haben Eines gemeinsam: Ihre Asylanträge werden in Deutschland nicht geprüft, sondern als unzulässig abgewiesen, weil gemäß der Dublin-Verordnung ein anderer EU-Staat für sie zuständig ist.
Viele der Dublin-Überstellungen sind Ultima-Ratio-Härtefälle, weil durch sie (wie bei Najah und Abdullah) unterstützende Strukturen familiären Zusammenhalts zerbrochen werden, denn nach dem deutschen Aufenthalts- und Asylrecht besteht eine Familie nur aus Eltern und minderjährigen Kindern.
Dies hat nicht nur gravierende Folgen für die psychische und soziale Stabilität der Asylsuchenden. Stabile Familien, die sich selbst versorgen und unterstützen können und dürfen, fördern auch die Integration, verringern die Abhängigkeit von Sozialleistungen und sind der beste Schutz vor Radikalisierung.
Der deutsche Staat muss also bereits ungeachtet der Fachkräftebedarfe ein manifestes Interesse daran haben, den Menschen Integration und eine Zukunftsperspektive zu ermöglichen, statt weiter Unsummen in ein dysfunktionales System zu stecken.
Wenn dessen intendierte Rechtsanwendung in fünf Jahren in lediglich 2% aller Asylerstanträge zum Tragen kommt, unterliegt das Recht dem Zufallsprinzip der Handlungsfähigkeit örtlicher Behörden, des Durchsetzungswillens einzelner Beamter oder der Aufnahmebereitschaft (mehr oder minder) sicherer Herkunftsstaaten. Das ist eines Rechtsstaates nicht würdig, für die Betroffenen ist es gleichwohl fatal.
Dies dürfte sich auch durch das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) nicht ändern, durch das die Dublin-Verordnung abgelöst wird. Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen, Inhaftierungen von Familien und Kindern, die Fiktion der Nichteinreise innerhalb der EU-Länder werden Menschen, die Schutz bei Familienangehörigen in der EU suchen, nicht von dem Versuch abhalten, unbehelligt und ohne registriert zu werden zu ihren Verwandten zu gelangen.
Wenn wir nicht Zäune und Mauern an den Grenzen errichten und Familien mit Kindern in Gefangenentransporten abschieben wollen, wird uns keine Wahl bleiben als mehr legale und transparente Einreise- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen, z.B. für Familienangehörige jeden Alters.
[1] Spiegel online, 03.09.2015
[2] Deutsche Welle, 03.09.2015
[3] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Das Bundesamt in Zahlen 2023, Stand Februar 2024, Nürnberg 2024
[4] Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung a. d. Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU. Drucksache 20/10869 v. 27.03.2024
[5] Claudia Wangerin: Messerattacken und IS-Terror: Wer früher warnt als der Verfassungsschutz, telepolis 26.08.2024
© Reiner Siebert August 2024