
Das Deutschland-Ticket könnte ein Grundrecht auf Mobilität verwirklichen, wenn es fachübergreifend gedacht würde: In Grundsicherung, Bildung und Teilhabe, Ausbildungsförderung und Ehrenamt sollte es zur Grundausstattung gehören.
Ein Blick über den Ressort-Tellerrand hätte zumindest Ticket und Bürgergeld sozialer und finanzierbarer gemacht und gleichzeitig verhindert, säumige „Schwarzfahrer“ weiter in „Ersatzhaft“ nehmen zu müssen.
Zwei selbsterklärte „Erfolgsprojekte“ der Ampel, die vor dem Jahreswechsel zu einigen Turbulenzen innerhalb der Koalition und erst recht mit der Opposition in Bund und Ländern führten, haben scheinbar nichts miteinander zu tun. Doch hätten sie sozialer, finanzierbarer und verbraucherfreundlicher werden können, wenn es gelungen wäre, über die Zäune der Ressorts zu blicken und Vorhaben gemeinsam zu denken. Klienteldenken auf allen Seiten hat es wieder einmal verhindert.
Während das Bürgergeld, also die Reform von Hartz IV in der Federführung des BMAS, die parlamentarischen Hürden incl. Vermittlungsausschuss rechtzeitig genommen hat und im Januar in Kraft treten konnte, verhedderte sich das 49€-Ticket, bei dem das Verkehrsministerium den Hut aufhat, in der Bund-Länder-Abstimmung, was die Einführung weiter verzögerte.
Im Mai ist es nun endlich verspätet losgegangen mit dem Deutschlandticket für Alle, doch „Alle“ heißt noch längst nicht „Jeder“. Nicht nur ein gedecktes Girokonto müssen Abonnenten des Deutschland-Tickets vorweisen, denn nur als Abo und nicht einzeln am Automaten ist das Ticket für Alle erhältlich, sondern mancherorts auch Schufa-Anfragen über sich ergehen lassen. Kreditwürdigkeit als Voraussetzung für den Öffentlichen Nahverkehr – na, wenn das nicht die SUV-Fahrer in Bus und Bahn lockt…
Das Bürgergeld wiederum ist zwar verabschiedet, aber im Vermittlungsverfahren mitnichten verbessert worden, weil sich insbesondere christlich-liberale Sehnsuchts-Koalitionäre einerseits darin gefielen, das Klischee vom ‚arbeitsscheuen Hartzer‘ heraufzubeschwören, dem nur mit Sanktionen beizukommen sei, und zum Anderen eine Saga von vermeintlich ungerechten Schonvermögen erfanden, die mit der Realität von Menschen in der Grundsicherung nichts zu tun hat, denn Schonvermögen schützen diejenigen, denen nach einem langen Arbeitsleben der soziale Absturz droht, weil sie im fortgeschrittenen Arbeitsalter arbeitslos werden und alle Ersparnisse zu verlieren drohen.
Die Sozialverbände haben die Lücken der Reform mit Nachdruck bemängelt, allen voran den fehlenden Inflationsausgleich, der Arme nachweislich weitaus härter trifft. Die versprochene Kindergrundsicherung ist mithin weiter nicht in Sicht.
Nach aktuellen Arbeitsmarktberichten der Bundesagentur für Arbeit sind über 5 Mio. Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld und Grundsicherung darauf angewiesen, dauerhaft mobil zu sein, die allerwenigsten davon haben ein eigenes Fahrzeug. Sie müssen daher regelmäßig Fahrkarten, in der Regel Monatstickets, erwerben, um zur Schule, zur Ausbildung, zum Amt oder zum Minijob zu fahren oder auch nur um Jobs zu suchen. Mehr als eine halbe Million Rentner in Grundsicherung kommen noch hinzu, denn Mobilität, wer sollte das bestreiten, ist für Menschen jeden Alters in den Metropolregionen und erst recht auf dem Land für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unverzichtbar.
Die Sozialgesetzbücher, Rechtsgrundlagen für Bürgergeld, Arbeitslosengeld und Grundsicherung sollten daher um den Rechtsanspruch (wenigstens) auf räumliche (wenn nicht auch auf digitale) Mobilität erweitert werden, mit anderen Worten: Menschen, die Leistungen beziehen, sei es Arbeitslosengeld oder Grundsicherung, sollten mit ihrem Leistungsbescheid vom Amt ein 49€-Ticket unmittelbar ausgestellt und zugesandt bekommen (das sollte selbst digital analphabetischen Ämtern mit ein bisschen gutem Willen gelingen, sonst findet sich sicherlich ein ‚günstiger‘ IT-Dienstleister á la Corona-WarnApp, der das übernehmen kann).
Den Bund würde dies allein im Geltungsbereich von SGB II und III, also bei Arbeitslosengeld und Bürgergeld, etwa 3,2 Milliarden Euro pro Jahr kosten und die Länder bei der Finanzierung des 49€-Tickets erheblich entlasten. Dabei trägt die öffentliche Hand einen Großteil dieser Mobilitätskosten schon jetzt, denn knapp zwei Millionen Bezugsberechtigte bekommen als Teilnehmende an Arbeitsmarktmaßnahmen oder als Schülerinnen und Schüler ohnehin Zuschüsse für Fahrtkosten und Monatsfahrkarten, nur werden diese in aufwendigen Verwaltungsverfahren bei unterschiedlichen Stellen einzeln beantragt und beschieden. Hinzu kommen die Aufwendungen von Ländern und Kommunen für Sozialtickets, die derzeit hinsichtlich der Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und Geltungsbereiche völlig unterschiedlich im Land verteilt sind. Eine pauschale Lösung würde also nicht nur die Haushalte der Ärmsten entlasten, sondern auch erheblichen Verwaltungsaufwand einsparen, den Flickenteppich lichten und den Anspruch gleichberechtigter Lebensbedingungen unabhängig vom Wohnort stärken.
Zudem würde eine solche Lösung auch das Problem entschärfen, dass Marco Buschmann, der Parteifreund von Verkehrsminister Wissing im Justizressort, längst hätte bearbeiten müssen: Die Kriminalisierung des „Schwarzfahrens“, das (seit Nazitagen) immer noch als Straftat gilt, führt dazu, dass Tausende jährlich „Ersatzhaftstrafen“ absitzen müssen, weil sie die Geldstrafen wegen „Beförderungserschleichung“ nicht bezahlen und sich den anhängigen Verfahren nicht stellen können.
Die Dauer der erforderlichen Ersatzhaft wurde zwar inzwischen halbiert, doch dem selbsternannten „Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ scheint in seiner Regierungskoalition die „Freiheit“ dringlicher, mit 200 über die Autobahn zu rasen, als die entwürdigende Rechtspraxis abzuschaffen, nach der Menschen, die zu wenig Geld haben, sich ein Ticket zu kaufen, mit Geldstrafen belegt werden und schließlich in Haft landen, weil auch diese sie überfordern.
Fachübergreifendes Denken ist nicht nur im Politikbetrieb gefragt und dort besonders wichtig, aber auch rar. Hätte man bei der Planung des Deutschlandtickets auch noch die Ministerien für Bildung und Familie miteinbezogen, könnten zum Beispiel auch Studierende oder ehrenamtlich Tätige Teil einer sozialverträglichen und aus verschiedenen Budgets finanzierten Gesamtlösung sein. Für BAföG-geförderte Studierende hätte es ebenso wenig eines ‚großen Wumms‘ bedurft wie für Grundsicherungsempfänger, die jeweiligen Bundesgesetze in einem Gesetzespaket zur Förderung der Mobilität im öffentlichen Personenverkehr (Wie wär’s mit einem Gute-Fahrt-Gesetz, liebe Koalitionäre?) gemeinsam zu verabschieden.
Doch wie hätte eine solche Gesamtlösung zustande kommen sollen, angesichts bekannter Animositäten und Konkurrenzkämpfe in der Ministerial- und Fachbürokratie, die sich in Mehrparteienallianzen noch verstärken? Eine kluge Koordination aus dem Kanzleramt wäre eine Möglichkeit, doch vom Aussitzen und Hinterzimmerdeals haben wir in den letzten 40 Jahren wohl noch immer nicht genug erlebt.
© Reiner Siebert 08.06.2023
